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Samedan führt E-Voting ein

E-Voting

In Graubünden gibt es seit einer Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte eine klare Grundlage für elektronisches Abstimmen (E-Voting). 2024 startete das System mit sechs Pilotgemeinden, mittlerweile nutzen bereits 22 Gemeinden diese Möglichkeit. Die Bilanz fällt positiv aus: 

  • Das System hat sich im Kanton bewährt. 
  • Rund 28 Prozent der Stimmen werden heute elektronisch abgegeben, ein deutliches Zeichen, dass ein Bedürfnis dafür besteht.

Gemäss Gesetz entscheiden die Gemeinden selbst, ob und wie sie E-Voting einführen. Der Gemeindevorstand von Samedan hat sich intensiv mit den Varianten auseinandergesetzt und nun beschlossen, dass Samedan auch E-Voting einführen wird.

Damit können die Stimmberechtigten künftig bei folgenden Urnengängen elektronisch abstimmen:

  • eidgenössische Vorlagen 
  • kantonale Vorlagen 
  • regionale Vorlagen 
  • kommunale Abstimmungen

Ausgenommen bleiben einzig die kommunalen Wahlen, die alle vier Jahre stattfinden. Diese werden weiterhin auf herkömmlichem Weg durchgeführt.

Der genaue Starttermin wird zusammen mit der Standeskanzlei des Kantons Graubünden festgelegt. Mit der Einführung von E-Voting möchte Samedan den Stimmberechtigten eine zusätzliche, zeitgemässe und bequeme Form der Stimmabgabe als Ergänzung zu Brief- und Urnenabstimmung anbieten.