Im November und Dezember 2024 finden in Samedan die Gemeindewahlen für die Amtsperiode 2025 bis 2028 statt. Die Stimmberechtigten sind eingeladen, das Gemeindepräsidium, die Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Geschäftsprüfungskommission an der Urne zu wählen. In diesem Beitrag geben wir euch einen Überblick über den Ablauf und das Wahlverfahren. Verbunden damit findet ihr auch einen Aufruf zur Kandidatur.
Offizielles Wahlinformationsblatt zum Download
Kurzportraits aller Kandidierenden für den Gemeindevorstand
Zu wählende Ämter für die nächsten vier Jahre
- Das Gemeindepräsidium
- Sechs Mitglieder des Gemeindevorstandes
- Drei Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Geschäftsprüfungskommission können maximal dreimal in Folge gewählt werden. Für das Gemeindepräsidium besteht keine Amtszeitbeschränkung.
Wichtige Wahldaten:
- Erster Wahlgang: 24. November 2024
- Zweiter Wahlgang (falls nötig): 8. Dezember 2024
Wahlverfahren:
Die Gemeindewahlen werden nach dem Majorzsystem durchgeführt.
- Erster Wahlgang: Kandidierende müssen das absolute Mehr erreichen, um gewählt zu werden. Dieses ergibt sich aus der Gesamtzahl der gültigen Stimmen geteilt durch die doppelte Zahl der freien Sitze.
- Zweiter Wahlgang (falls erforderlich): Hier gilt das relative Mehr. Das bedeutet, dass die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Wer kann kandidieren?
Alle stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Samedan sind wählbar, solange sie keine öffentlichen Ämter innehaben, die mit dem Amt unvereinbar sind. Ausgeschlossen sind zudem Personen, die durch ein strafgerichtliches Urteil vom öffentlichen Amt ausgeschlossen wurden.
Kandidaturen und Anmeldung
Es besteht keine Anmeldepflicht, um zu kandidieren. Kandidierende, die auf der amtlichen Kandidatenliste erscheinen möchten, müssen sich jedoch schriftlich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Die Fristen hierfür sind:
- 13. Oktober 2024 für den ersten Wahlgang
- 29. November 2024 für den zweiten Wahlgang
Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:
- Vorname und Name
- Geburtsjahr
- Beruf
- Parteizugehörigkeit
- Farbiges Passfoto
Bekanntgabe der Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse werden unmittelbar nach der Auszählung auf den offiziellen Kommunikationskanälen der Gemeinde veröffentlicht und später auch in den lokalen Medien bekannt gegeben.
Amtsantritt und Aufgabenverteilung
Der Amtsantritt erfolgt am 1. Januar 2025. Das Vorstandsmitglied mit den meisten Stimmen wird zum Vizepräsidenten oder zur Vizepräsidentin ernannt. Die Verteilung der Departemente im Gemeindevorstand erfolgt zu Beginn der neuen Amtsperiode. Die Geschäftsprüfungskommission organisiert sich eigenständig.
Eure Chance, die Zukunft von Samedan zu gestalten!
Nutzt aktiv die Gelegenheit und bringt euch in das politische Geschehen von Samedan ein. Jede Kandidatur und jede Stimme ist wichtig, um die Weichen für die kommenden vier Jahre zu stellen.
Kontakt für Kandidaturen und weitere Informationen:
Gemeindeverwaltung Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan
Stichwort: «Gemeindewahlen 2024»
Weitere Informationen unter www.samedan.ch